Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.digitalcampus.bayern/.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.12.2023 erstellt und zuletzt am 07.12.2023 überprüft.
Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite werden schnellstmöglich vorgenommen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Der Cookiedialog auf der Startseite kann ohne die Bestätigung mit „OK“ verlassen werden. Dadurch bleibt der Cookiedialog im sichtbaren Bereich und verdeckt dauerhaft den Footer auf dieser Seite.
Darüber hinaus wurden folgende „Schwachstellen“ identifiziert, die zwar keine Fehler sind, aber die Bedienung der Seite unnötig erschweren:
Es gibt auf den Seiten Lerninhalte/Bilder - diese Bilder lassen sich durch Klick in einem gesonderten modalen Fenster öffnen. Es öffnet sich ein Karussell, in dem die Bilder vergrößert werden, die die Kurse symbolisieren, und das einen Download der Bilder ermöglicht. Diese Funktionalität des Karussells wird nicht explizit beschrieben.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter digital.campus@stmd.bayern.de an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Oskar-von-Miller-Ring 35
80333 München
E-Mail: digital.campus@stmd.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/
Unter info@schlichtungsstelle-bgg.de kann die Schlichtungsstelle BGG direkt kontaktiert werden.